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Nach Meinung des BGH sind Anpassungsklauseln unwirksam, da sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen (AZ:IV ZR 218/97). Die Klauseln sind derzeit in vielen Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude- oder Kfz-Versicherungen üblich. Daher: Bei einer geplanten Anpassung eines Altvertrags unbedingt Widerspruch einlegen. Wer eine neue Police abschließt, braucht diesen Passus gar nicht erst zu akzeptieren.