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Schlappe für Versicherer

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Versicherungsgesellschaften die Bedingungen laufender Verträge nicht ändern oder ersetzen.

Nach Meinung des BGH sind Anpassungsklauseln unwirksam, da sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen (AZ:IV ZR 218/97). Die Klauseln sind derzeit in vielen Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude- oder Kfz-Versicherungen üblich. Daher: Bei einer geplanten Anpassung eines Altvertrags unbedingt Widerspruch einlegen. Wer eine neue Police abschließt, braucht diesen Passus gar nicht erst zu akzeptieren.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!