WebSite – WebShop – Hosting
- Webseiten & Programmierung
- Aufbau von Onlineshops
- Professionelles Webhosting

Da die gefährliche Stelle weder durch Hinweisschilder gekennzeichnet noch durch Absperrungen gesichert war, verklagte der Autofahrer die zuständige Behörde auf Schadenersatz. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Dresden entschied, daß die Gemeinde drei Viertel des Schadens ersetzen muß. Als Autofahrer habe man seine Fahrweise zwar grundsätzlich den Straßenverhältnissen anzupassen. Allerdings seien die Behörden verpflichtet, den Verkehr möglichst gefahrlos zu gestalten und Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahrenquellen zu schützen oder zumindest zu warnen. Voller Schadenersatz stünde dem Autofahrer aber nur zu, wenn er nachgewiesen hätte, dass auch ein besonders umsichtiger Fahrer dem Schlagloch nicht ohne Beschädigungen hätte ausweichen können. (OLG Dresden, Az. 6U 538/98)