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Reisekosten: Den Fahrschein bitte

Arbeitgeber können auf die Vorlage von Einzelfahrscheinen bestehen, wenn Mitarbeiter Dienstfahrten abrechnen.

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber sich an den Kosten für private Monatsfahrkarten beteiligt - selbst wenn eine solche Beteiligung für den Arbeitgeber kostengünstiger ausfiele. (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 Ca 9747/98)

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