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Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber sich an den Kosten für private Monatsfahrkarten beteiligt - selbst wenn eine solche Beteiligung für den Arbeitgeber kostengünstiger ausfiele. (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 Ca 9747/98)