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Radwegpflicht

Wen das Schlagloch auf der Straße aus dem Sattel wirft, kann nicht auf Schmerzensgeld seitens der Gemeinde hoffen.

Zumindest dann nicht, so das Landgericht Köln, wenn ein Radweg vorhanden ist. Den nämlich müsse jeder Velofahrer nutzen. Das Argument des Klägers, er habe die Straße benutzt, um ordentlich Tempo machen zu können, zog bei den Richtern nicht. (AZ: 5 O 310/98)

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