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Das OLG Koblenz gab ihm Recht, nachdem ein Sachverständiger zu dem Schluss gekommen war, dass eindeutig die Waschmaschine den Brand verursacht hatte.
Urteilsbegründung: Komme es bei einem fast neuen, auf lange Nutzung ausgelegten Gerät - übliche und ordnungsgemäße Nutzung unterstellt - zu einem Defekt, so sprächen die Umstände dafür, dass das Gerät von vorneherein mangelhaft gewesen sei. Trotz strenger Qualitätsprüfungen im Unternehmen könne es Ausreißer geben. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für Schaden, der durch sein fehlerhaftes Produkt entstehe. (OLG Koblenz, 5 U 1668/98)