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Privattelefonierern droht Kündigung

Arbeitnehmer, die von ihren Dienstapparaten kostenlos privat telefonieren, droht die fristlose Kündigung.

Nach Ansicht des Würzburger Arbeitsgerichts sei dies kein Kavaliersdelikt. Das Führen von Privatgesprächen sei eine Straftat gegen den Arbeitgeber, bei der die kriminelle Energie des Arbeitnehmers besonders zu berücksichtigen sei. (1Ca1326/97)

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