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Gleiches gilt auch, wenn mit dem Auto die Oma zum Arzt oder das Kind zur Therapie chauffiert werden. Der Fiskus erkannt solche privaten Transporte als außergewöhnliche Belastung an. Dabei zählen auch Kilometer, die für zwischenzeitliche Heimfahrten des Fahrers anfallen, stellte jüngst das Finanzgericht Cottbus klar (AZ 2 K 175/97). Für die Steuererklärung genügt eine Auflistung, versehen mit Datum, Entfernung und jeweiligem Anlass der Fahrten.