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Polizeigewahrsam

Die Polizei ist verpflichtet, ein aufgebrochenes Fahrzeug sicherzustellen, wenn es noch einen gewissen Wert hat und nichts darauf hindeutet, dass der Besitzer sich des Wagens entledigen wollte.

In dem vor dem OLG Hamm verhandelten Fall war das Fahrzeug später völlig ausgebrannt im Wald gefunden worden. Wenn die Beamten das Fahrzeug weder sicherstellen noch dem Eigentümer mitteilen, dass das Auto in aufgebrochenem Zustand gefunden wurde, handelt es sich um eine Pflichtverletzung, so die Richter. Der Staat bzw. das Bundesland habe in diesem Fall den entstandenen Schaden zu ersetzen. (OLG Hamm, 11 U 186/97)

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