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Pfändungsgebühr ist unzulässig

Für die Bearbeitung von Kontopfändungen dürfen Banken nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine Gebühren vom Kontoinhaber verlangen.

Das berichtete die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV). In dem Urteil gegen die Postbank bekräftigen die Richter, dass Banken ohnehin verpflichtet seien, bei Pfändungen mitzuwirken, abgesehen davon erbringe die Bank in solchen Fällen keine Leistung für den Kunden, sondern handele vielmehr im eigenen Interesse bzw. im Interesse der Gläubiger. (Az: XI ZR 8/99)

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