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Das berichtete die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV). In dem Urteil gegen die Postbank bekräftigen die Richter, dass Banken ohnehin verpflichtet seien, bei Pfändungen mitzuwirken, abgesehen davon erbringe die Bank in solchen Fällen keine Leistung für den Kunden, sondern handele vielmehr im eigenen Interesse bzw. im Interesse der Gläubiger. (Az: XI ZR 8/99)