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Pfändung

Der Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung darf gepfändet werden.

Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (AZ VII R 54/90). Ausweg für Versicherte: sich beim Abschluss einer Police auf eine Rente festlegen. Die ist laut einem Urteil des saarländischen Finanzgerichts für Gläubiger tabu (AZ 1 K 168/99).

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