Partylärm
Der Veranstalter einer Gartenparty ist für den Lärm verantwortlich, der die Nachtruhe stört.
Der Lärm muß nicht von ihm persönlich, sondern kann von seinen Gästen verursacht worden sein. (OLG Düsseldorf, 5 Ss OWi 149/95)
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!