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Ohne Testament gilt die gesetzliche Regelung

Ein schwer kranker Mann starb kurz nach seiner Heirat. Er hinterließ kein Testament.

Laut Gesetz erbte die Witwe die Hälfte des Vermögens und darüber hinaus ein Viertel als Zugewinnausgleich. Die Familie aber machte der Frau das Erbe - ein Hausgrundstück - streitig. Ihr Argument: Das Haus habe nur mit familiärer Unterstützung gebaut werden können. Außerdem habe die Frau den Mann aus finanziellen Gründen zur Ehe gedrängt. Die Richter rüttelten jedoch nicht am Gesetz. Danach wird der Zugewinn ausgeglichen, indem der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners um ein Viertel erhöht wird. Aus welchen Gründen die Ehe geschlossen wurde und wie lange sie gedauert hat, sei unerheblich. Hätte der Verstorbene eine andere Regelung gewollt, hätte er die in einem Testament festlegen können. (OLG Bamberg, Az. 3 U 47/98)

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