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Sie mussten in ihrem Hotel Tag und Nacht ein Plastikarmband tragen, das sich nicht entfernen ließ. Obwohl mit der Kennzeichnung lediglich der reibungslose Hotelbetrieb sichergestellt werden sollte, fühlten sich die Betroffenen gegenüber den zahlenden Hotelgästen gebrandmarkt und klagten nach der Rückkehr auf Schadenersatz. Zwei Gerichte lehnten Schadenersatzansprüche ab (LG Köln 11 S 216/98) und LG Hamburg (313 S 40/99). Begründung: Es handele sich lediglich um eine leichte Beeinträchtigung.