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Niedrige Mieten

Mieteinnahmen erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Im Gegenzug drücken die Finanzierungs- und Instandhaltungskosten der Wohnung die Abgabenlast.

Übersteigen die Kosten jedoch die Erträge, stellen sich Finanzämter häufig stur. Vor allem, wenn der Vermieter weniger als die marktübliche Miete verlangt. Für den Bundesfinanzhof ist solche Großzügigkeit dagegen nicht anstößig. Solange die Miete zwei Drittel des Marktpreises betrage, so die Richter müsse der Fiskus den Werbungskostenabzug anerkennen. (AZ IX R 64/96)

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