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Nebenjob im Erziehungsurlaub: Kündigung

Das Baby schläft, der Mammon winkt: Wer während des Erziehungsurlaubs einer Nebentätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers nachgeht, riskiert seine Kündigung.

Arbeitet Mami oder Papi gar für die Konkurrenz, droht die fristlose Entlassung. Der Arbeitgeber muss nicht einmal eine Abmahnung vorausschicken. (Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 13. September 2000 - 6 Ca 254/00)

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