WebSite – WebShop – Hosting
- Webseiten & Programmierung
- Aufbau von Onlineshops
- Professionelles Webhosting

Arbeitet Mami oder Papi gar für die Konkurrenz, droht die fristlose Entlassung. Der Arbeitgeber muss nicht einmal eine Abmahnung vorausschicken. (Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 13. September 2000 - 6 Ca 254/00)