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Ein Mineralölkonzern wollte trotz guter Dividenden die Hälfte der Arbeitskräfte entlassen. Ein dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigungen konnte das Arbeitsgericht Gelsenkirchen nicht sehen. Der Wunsch des Unternehmens, noch mehr Gewinn zu erzielen, sei kein Kündigungsgrund. (Az: 12 Ca 3762/96)