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Ist die Wohnung dagegen größer als gedacht, ärgert sich der Vermieter. Ergebnis: Die jeweils benachteiligte Partei fordert finanziellen Ausgleich - die Mieter wollen Geld zurück, der Vermieter möchte künftig mehr kassieren. Beide Anliegen haben Gerichte jetzt abgeblockt. Mieterhöhung sei nicht drin, da der Mieter Vertrauens Schutz genieße, befand das Landgericht Zweibrücken. (AZ 2 S 1/98)
Angeblich zu viel gezahltes Geld gibt es für Mieter andererseits aber auch nicht zurück, so das Oberlandesgericht Dresden. Eine Mietminderung sei erst dann gerechtfertigt, wenn die Flächendifferenz mehr als zehn Prozent betrage. (AZ 3 AR 90/97)