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Mieterhöhung

Mieter müssen Mieterhöhungen, die sie per Fax erhalten, nicht akzeptieren.

Rechtsgeschäfte für die das Gesetz die Schriftform vorsieht, sollten nicht via E-Mail oder Fax getätigt werden. Denn hier fehlt die gesetzlich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift, so das Amtsgericht Münster. (AZ 8 C 228/98)

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