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Mehrarbeit verweigert - kein Rauschmiss

Kann eine Firma einem gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter kündigen, der eine Verlängerung seiner Arbeitszeit von 35 auf 38,5 Stunden in der Woche ablehnt?

Antwort: Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht. Tenor des Urteils: Tarifliche Regelungen gelten zwingend und unmittelbar für die Tarifparteien. Ein Verzicht ist nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht. (2 AZR 422/98)

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