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Mangel gemeldet, Recht auf Minderung gewahrt

Will ein Mieter wegen eines Mangels die Miete mindern, genügt es, wenn er den Vermieter darüber informiert

Damit wahrt er sein Recht in einem späteren Prozeß, in dem es um die Höhe der Minderung geht, auch wenn er sich zum Betrag noch nicht geäußert hat. Den muß dann ein Sachverständiger klären.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!