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MaklerprovisionEin Makler hat grundsätzlich keinen Provisionsanspruch, wenn dem Kunden bereits bekannt war, dass ein angebotenes Haus zum Verkauf steht. Der Makler kann noch zu einer Provision kommen, wenn der Käufer ihm seine Vorkenntnis verschwiegen hat. (OLG Koblenz, 3 U 1037/97) Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit! zurück – weiter