Lösegeld - Versicherung muß zahlen
Erklären sich Diebe eines Autos bereit, gegen Zahlung eines Betrages den Wagen zurückzugeben, hat der Diebstahlversicherer diesen Betrag als Rettungskosten zu ersetzen. OLG Saarbrücken, 5 U 501/97 - 50.
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