Legaler Stinkefinger
Bayernstar Stefan Effenberg erzwang damit seinen vorrübergehenden Abschied von der Fußballnationalmannschaft. Nicht so im Betrieb. Das Kölner Landesarbeitsgericht entschied: Der gestreckte Mittelfinger müsse keine grobe Beleidigung sein, eine Kündigung sei deshalb unwirksam (11Sa 155/97).
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