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Kreditinstitute müssen nicht warnen

Wenn bei Börsentermingeschäfte Verluste entstehen, können Anleger nicht in jedem Fall dafür ihre Bank mit dem Argument haftbar machen, sie seien über die Gefahren solcher Geschäfte nicht ausreichend aufgeklärt worden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es nicht Aufgabe eines Kreditinstituts den Kunden vor sich selbst zu schützen, indem es den Geschäftsabschluss verweigere (AZ XI ZR 286/97).
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