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Dort lief er dann seinem Chef über den Weg. Der drohte mit fristloser Kündigung. Rechtswidrig, sagen Arbeitsrechtler. Der Arzt habe die Busreise nicht verboten. Fristlose Kündigung sei nur bei Genesungshemmenden Tätigkeiten erlaub. (AG Frankfurt, 9 Ca 7546/98)