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Keine Stornogebühren nach dringlicher Telefax-Buchung

Ein Mann buchte für eine Reise ein Hotelzimmer per Telefax, das er mit dem Vermerk dringend versah.

Weil er nach mehreren Tagen noch keine Antwort erhalten hatte, organisierte er seine Unterbringung anderweitig. Das per Telefax beauftragte Reisebüro verlangte nun aber Stornokosten. Zu Unrecht. Wer seine Anfrage als dringlich kennzeichnet, muss höchstens vier Tage auf eine Antwort warten. Die sonst übliche Bindungsfrist von zehn Tagen gilt hier nicht. Außerdem war der Mann noch nicht einmal zur ausdrücklichen Stornierung verpflichtet, da er gar keine Antwort erhalten hatte. (AG Frankfurt, Az. 31 C 2672/88)

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