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Keine Gebühr für Pfändung

Banken und Sparkassen dürfen für die Bearbeitung von Kontopfändungen keine Entgelte verlangen.

Der Bundesgerichtshof verbot die gängige Praxis der Geldhäuser, z.B. zu Beginn 30 Mark und dann monatlich 20 Mark zu kassieren. Kunden können sämtliche Gebühren zurückfordern - rückwirkend bis 1977. (BGH, Az. XI ZR 219/98)

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