WebSite – WebShop – Hosting
- Webseiten & Programmierung
- Aufbau von Onlineshops
- Professionelles Webhosting

Eine Angestellte hatte sich mit einem Heißwassergerät einen Tee kochen wollen. Dabei kippte sie das Gerät um, und kochendes Wasser lief ihr über den Rücken. Begründung: Gesetzlicher Schutz besteht nur dann, wenn der Chef ausdrücklich Weisung zum Kaffeekochen erteilt. Oder wenn Gäste bewirtet werden müssen. (Sozialgericht Gelsenkirchen, Az. S 10 U 308/98)