Haftung für Übergabe-Einschreiben
Kann die Post nicht beweisen, dass sei ein Übergabe-Einschreiben zugestellt hat, haftet sie für den Schade. Der Gewinner eines Prozesses erwartete 36.000 Mark, die der Verlierer zahlen sollte. der Festsetzungsbescheid des Gerichts, den dieser per Einschreiben geschickt hatte, kam jedoch beim Verlierer nie an. Die Post wollte sich mit 50 Mark Schadenersatz aus der Affäre ziehen. Nun befand ein Gericht, sie habe für das Verschulden ihrer Boten gerade zu stehen. LG Itzehoe, Az. 2/241/99.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!