Gleitzeit-Schwindel
Einem Arbeitnehmer, der die Abrechnung seiner Gleitzeitstunden manipuliert hat und dann auch noch beharrlich leugnet, die vorsätzlich falschen Zeitangaben selbst eingetragen zu haben, kann wegen seines Fehlverhaltens fristlos gekündigt werden (Bundesarbeitsgericht Az. 2 AZR 832/98).
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