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Gewohnheitsrecht: Weihnachtsgeld

Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld noch nicht mindestens drei Jahre in Folge gezahlt hat, kann er dessen Auszahlung ohne Angabe von gründen verweigern. Denn erst nach dieser zeit wird daraus ein Gewohnheitsrecht, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hat und sich berufen kann (BAG, Az. 10 AZR 68/96).
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