Geschiedene haften nicht immer gemeinsam
Eine Ehepaar nahm für einen Autokauf einen Kredit über 15000 Mark auf. Zwei Jahre später trennten sich die Eheleute. Obwohl der Mann den von dem Kredit gekauften Wagen behielt, stellte er die Ratenzahlungen dafür ein. Die Frau sprang ein und übernahm die Tilgung des Kredits. Als ihr Exmann das Auto später aber verkaufte und den Erlös nicht mit ihr teilen wollte, zog sie vor Gericht. Das verpflichtete den Mann, der Frau die Kreditraten zu erstatten, die sie nach der Trennung gezahlt hatte. Grundsätzlich muss jeder Ehepartner die Hälfte eines Kredits tragen, der für Anschaffungen aufgenommen wird, die gemeinsam benutzt werden. Das Auto war jedoch zum Zeitpunkt der Trennung noch so gut wie neu und der Kredit somit noch nicht aufgebraucht. Da nach der Trennung allein der Mann das Auto genutzt hatte, muss er auch die Kreditraten allein bezahlen. KG Berlin, Az. 17 U 106/99.
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