Gericht entschied: Ärzte dürfen Fehler machen
Die Halbgötter in Weiß. Sie sind auch nur Menschen, dürfen deshalb Fehler machen. Das entschied jetzt das Landgericht Itzehoe (bei Hamburg). Ein Patient hatte einen Chirurgen auf Schmerzensgeld verklagt. Bei einer Prostata-Operation verletzte der Arzt seinen Blasen-Schließmuskel. Der Richter wies seine Schadensersatzansprüche zurück. Begründung: Ein solcher Fehler könnte auch dem versiertesten und ausgeruhtesten Operateur einmal unterlaufen. Man kann nicht für jede Sekunde einer Operation absolute Aufmerksamkeit erwarten. Würde man dies tun, würde man Unmenschliches von einem Arzt verlangen (Az. 6 O 281/98).
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