Geld vom Finanzamt zurück
Für nicht verschreibungspflichtige Arzneien gibt es zwar kein Geld von der Krankenkasse, dafür aber vom Finanzamt. Das Finanzgericht in Hamburg urteilte, dass Medikamente wie Nasenspray oder Kopfschmerztabletten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden dürfen (II 90/98). Voraussetzung: Der Arzt muss seinen Patienten die medizinische Notwendigkeit der Medikamente attestieren und zwar vor deren Kauf.
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