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Geknickte Zeugnisse - kein Problem

Unternehmen sind nicht verpflichtet Zeugnisse in einem Din-A4-Umschlag mit gesteiftem Rücken zu versenden. Darauf bestand der Mitarbeiter eines Unternehmens in Hessen, der sein Zeugnis zweimal gefaltet in einem Briefumschlag bekommen hatte. Das BAG entschied jetzt: Kein Problem, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis in einem kleinen Umschlag unterbringt (9 AZR 893/98).
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