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Gebrüllt! - keine Kündigung

Lautstark am Arbeitsplatz geärgert - da war der Bankmanager seinen Job los. Doch das Frankfurter Arbeitsgericht sagte nein: Lautstärke allein sei noch lange kein Kündigungsgrund. Erst müssten weitere Umstände hinzukommen, beispielsweise Beleidigung von Kollegen oder Beeinträchtigung von Kunden. Davon aber war beim Rausschmiss des Geldmanns nicht die Rede (4 Ca 5528/98).
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