Gartennutzung
Bauliche Veränderungen im Garten, z.B. die Errichtung von Schuppen, Gartenlauben oder Zäunen, bedürfen der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn ihnen der Garten gemeinsam gehört. OLG Köln, 16 Wx 99/98.
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