Fußgänger haftet bei Kollision auf dem Radweg
Ein Fußgänger muss nach einer Kollision mit einem Fahrradfahrer auf einem markierten Radweg für den entstandenen Schaden haften. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm (13 U 76/98). Geklagt hatte eine Radfahrerin, die auf dem Radweg mit einem unaufmerksamen 80-jährigen Rentner zusammengeprallt war. Die Frau hatte sich bei dem Sturz erhebliche Verletzungen zugezogen und verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld.
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