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5 Vornamen sind genug

Eine Mutter wollte ihrem Sohn zwölf Vornamen geben. Der Standesbeamte weigerte sich, die Namen einzutragen.

Das Amtsgericht genehmigte 3, das Oberlandesgericht Düsseldorf immerhin 5 Namen. Begründung: Der Junge müsse später alle seine Namen bei jeder Unterschrift in der richtigen Reihenfolge schreiben können. (Az: 3 Wx 90/98)

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