Fristgerecht
Auf die Post ist Verlass. Das hat vor kurzem das Bundesverfassungsgericht klargestellt (1 BVR 762/99). Nach Ansicht der Verfassungshüter genügt es, einen Einspruch einen Tag vor Ablauf der Frist abzuschicken. Erreicht der Brief den Empfänger nicht rechtzeitig, darf das nicht zu Lasten des Absenders gehen.
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