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Ferrari als Dienstwagen nicht angemessen

Aufwendungen für einen Firmenwagen können nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie den Gewinn nicht mindern. Das Auto muß also für die Verwendung angemessen sein - und ein Ferrari ist das laut Urteil des Hessischen Finanzgerichts (Az. 13 K 452/95) nicht. Die Richter bezweifelten, daß der 328 GTS für den Erfolg eines Steuerberaters notwendig sei.
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