Familie: Kindergeld im Ausland
Kein Kindergeld wollte die Familienkasse des Arbeitsamts den Eltern einer Studentin zahlen. Begründung: Die Tochter studiere an einem US-College - das zähle nicht zur Berufsausbildung. Irrtum, so der Bundesfinanzhof. Das Gesetz beschränke die Ausbildung nicht aufs Inland, das Kindergeld müsse entsprechend gezahlt werden. BFH, Az.VI R34/98
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