Eltern als Untermieter
Ohne die Vermieterin um Erlaubnis zu fragen, nahm der Mieter eines Hauses seine Eltern als Untermieter auf. Die Vermieterin forderte den Auszug der Eltern und kündigte dem Mieter später fristlos. Damit hatte sie vor Gericht keinen Erfolg. Für die Aufnahme von nächsten Angehörigen sei keine Einwilligung erforderlich. Außerdem sei das Haus geräumig genug. BayObLG, Az. RE-Miet 2/96
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