Eigentümerwechsel
Mieterhöhungen sind erst nach Eintragung des Käufers im Grundbuch möglich. Wenn Häuser oder Wohnungen verkauft werden, findet der Eigentümerwechsel nicht schon mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages, sondern erst mit der Eintragung im Grundbuch statt. KG Berlin, GE 90/1257.
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