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Ehrlichkeitskontrolle ist zulässig

Arbeitgeber dürfen Ehrlichkeitskontrollen, etwa bei Reisekostenabrechnungen, bei ihren Mitarbeitern durchführen.

Solange keine technischen Hilfsmittel verwendet werden, muss nicht einmal der Betriebsrat zustimmen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Hierbei werde das Arbeitsverhalten und nicht das Ordnungsverhalten geprüft. (BAG, Urteil vom 18. November 1999 - 2AZR743/98).

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