Ehrenamtlich verdientes Geld
Wer für seine Arbeit im Verein lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung erhält, muss die nicht auch noch mit dem Fiskus teilen. nach einem aktuellen Erlass aus Nordrhein-Westfalen sind Zahlungen bis zu einem Betrag von 499 Mark im Jahr für das Finanzamt tabu (AZ S 2337 - 74 VB3). Wer allerdings nur eine Mark mehr bekommt, muss die volle Summe versteuern.
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