Domain-Namenklau: Unterlassungsklage
Mal eben einen berühmten Markennamen als Web-Adresse registrieren lassen? Nein, sagt das Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 6 W 33/00). Wer Domain-Namen von Unternehmen ohne nachvollziehbares eigenes Interesse anmeldet und weder mit dem Namen noch der Tätigkeit in Zusammenhang steht, muss mit einer Unterlassungsklage wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung rechnen.
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