Computertechnik und Finanzamt
Lautsprecher und Sound-Karte im PC sind heute Standard, hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz festgestellt. Die Finanzämter dürften sich nicht länger stur stellen, wenn Beschäftigte einen entsprechend ausgestatteten Rechner, den sie vorwiegend beruflich nutzen, von der Steuer absetzen wollen (AZ 2 K 2340/98).
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