Chef bedroht - Rausschmiss
Der soll mir nicht im Dunkeln begegnen oder ich haue dem Chefs aufs Maul - solch leichtfertige Sprüche führen zur fristlosen Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt: Ankündigungen dieser Art seien keine im geschlossenen Kollegenkreis möglicherweise hinzunehmenden Abfälligkeiten, sondern massive Gewaltandrohungen. Das müsse sich kein Arbeitgeber gefallen lassen (9 Ca 9662/98).
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