Bier holen: Unfall nicht versichert
Wer im Betrieb alkoholische Getränke besorgt und dabei einen Unfall erleidet, ist nicht versichert. Ein Mitarbeiter war bei der Rückkehr vom Getränkeautomaten von einem Gabelstapler verletzt worden. Zwar diene die Beschaffung von Nahrungsmitteln dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Arbeitskraft, nicht aber der Genuss von Alkohol, so die Richter (Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 22/99R).
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